Kosten

Als approbierte Psychotherapeutin bin ich berechtigt mit privaten Kassen sowie der Beihilfe psychotherapeutische Behandlungen auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP), die die gesetzliche Grundlage für medizinische und therapeutische Behandlungen außerhalb der gesetzlichen Versicherung darstellt, abzurechnen.

Mein Honorar beträgt den 2,3-fachen Satz nach Maßgabe der GOP, somit EUR 134,07 in den ersten 4 probatorischen Sitzung á 50 Minuten. Wird dann eine (Kurzzeit-) Therapie aufgenommen beträgt der 2,3-fache Satz nach Maßgabe der GOP EUR 167,58 pro Sitzung. Wird diese Therapie nach 24 Sitzungen in eine Langzeittherapie umgewandelt, berechne ich den 2,875-fachen Satz nach Maßgabe der GOP, somit weiterhin EUR 167,58 pro Sitzung (der 2,3-fache Satz beträgt dann wiederum EUR 134,07).

Private Krankenversicherungen erstatten mindestens die Kosten des 2,3-fachen Satzes der GOP, also EUR 134,07 für die probatorischen Sitzungen und EUR 167,58 für Sitzungen innerhalb der Kurzzeittherapie. Sie tragen somit erst bei Fortführung der Therapie nach 24 Sitzungen EUR 33,51 pro Sitzung selbst. Manche privaten Kassen übernehmen, je nach Tarif, auch den vollen Satz. Bitte klären Sie den Umfang der Kostenerstattung vor Aufnahme der Therapie mit Ihrer Kasse und ggf. auch mit Ihrer Beihilfestelle ab.

Aufwände zur Erstellung entsprechender Kostenerstattungsanträge werden nach GOP in Rechnung gestellt.

In Ausnahmefällen erstatten auch gesetzliche Krankenversicherungen nach vorher erfolgter Bewilligung die Kosten für eine private Psychotherapie. Auch hier klären Sie bitte den Umfang der Kostenerstattung vor Aufnahme der Therapie mit Ihrer Kasse ab.

 

In beiden Erstattungsverfahren bleiben Sie Selbstzahler; die Honorarstellung erfolgt an Sie nach Maßgabe der o.g. Gebührenordnung GOP üblicherweise gegen Ende jeden Monats. Sie erhalten also eine Rechnung nach erfolgter Leistungserbringung.

Nach dem Erstgespräch wird vor Aufnahme der Therapie eine Behandlungsvereinbarung geschlossen, in der auch die Abrechnungsmodalitäten festgelegt sind.

Vorteile für Selbstzahler

Sie bekommen bei mir zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch; dadurch können sie gleich feststellen, ob Sie mit mir arbeiten möchten und können. Es entfallen unverhältnismäßig lange Wartenzeiten auf einen Therapieplatz.

 

Das langwierige Prozedere von Gutachten zur Kostenübernahme der Krankenkasse entfällt.

 

Die Therapie wird nicht in der Krankenkassenakte aufgeführt. Dies kann evtl. für Sie von Vorteil sein, wenn Sie z.B. später in eine private Kasse wechseln wollen, bei denen Psychotherapien leider häufig ein Aufnahmeausschlußkriterium sind.

 

Sie können selbst und unabhängig von der Krankenkasse bestimmen, in welcher Frequenz und über welchen Zeitraum Sie Therapietermine vereinbaren möchten.

 

Wenn Sie sich nach einer bereits beendeter Psychotherapie in der zweijährigen Sperrfrist der Krankenkasse befinden, können Sie Ihre Therapie bei mir fortsetzen.

 

Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können als sog. “Sonderausgaben” in der Steuererklärung geltend gemacht werden.